Dienstleistungs-, Software- und Systemvertrag (B2B-Muster)
Wichtiger Hinweis: Dieses Muster ist für Verträge mit Unternehmern bestimmt und noch kein abgeschlossener Vertrag. Das individuelle Angebot, die Leistungsanlage und eine beiderseitige Bestätigung sind maßgeblich. Vor produktiver Verwendung sollte das Muster anwaltlich und steuerlich geprüft werden.
§ 1 Gegenstand und Rangfolge
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die im individuellen Angebot ausgewählten KebapPOS-Leistungen bereit. Je nach Auswahl umfasst dies Softwareüberlassung, Einrichtung, Hardwarebereitstellung, Einweisung, Online-Anbindung, Support und/oder besondere Integrationsleistungen.
(2) Es gilt folgende Rangfolge: individuell unterzeichnetes Angebot bzw. Auftragsbestätigung, Leistungsanlage, Auftragsverarbeitungsvereinbarung, dieser Vertrag. Individuelle Abreden gehen vor.
(3) Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen, insbesondere zusätzliche Hardware, Vor-Ort-Arbeiten, TSE- und Zahlungsanbietergebühren, Domain/Hosting eines Fremdsystems und Sonderentwicklungen, sind nicht geschuldet.
§ 2 Gewähltes Modell und Vergütung
| Auswahl | Modell | Regelpreis netto | Hinweis |
|---|---|---|---|
| ☐ | POS Kauf | 999 € + 299 € Einrichtung | Dauerlizenz, eine Kasse, 12 Monate Updates; kein Online-System |
| ☐ | POS Leasing | ab 89 €/Monat + 299 € Einrichtung | 36 Monate; konkrete Hardware und Kaufoption laut Angebot |
| ☐ | POS + Online Komplett | 1.499 € einmalig | 12 Monate Online-Betrieb inklusive; danach 49 €/Monat |
| ☐ | POS + Fremdsystem | ab 1.997 € einmalig | Vorbehaltlich technischer Prüfung; Sonderarbeit 89 €/Stunde |
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Verbindlich sind ausschließlich die Beträge im individuellen Angebot.
§ 3 Einrichtung und geplanter Start
(1) Die übliche Planungs- und Einrichtungszeit beträgt zwei bis drei Wochen ab vollständigem Eingang aller erforderlichen Kundendaten, Speisekarten, technischen Zugänge, vereinbarter Anzahlung und Hardwareverfügbarkeit. Diese Angabe ist ein Planungszeitraum und kein garantierter Fixtermin.
(2) Ein verbindlicher Go-Live-Termin wird erst nach technischer Prüfung bestätigt. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, Lieferengpässe, Internet-/Stromprobleme oder Drittanbieter verlängern den Zeitraum angemessen.
(3) Der Anbieter darf Teilleistungen und Remote-Einrichtung erbringen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig vollständige und richtige Firmen-, Steuer-, Artikel-, Preis-, Allergen-, Öffnungszeit- und Lieferdaten sowie geeignete Internet-, Strom- und Arbeitsplatzbedingungen bereit. Er benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner, prüft Testdaten und stellt erforderliche Konten oder Zugänge von Drittanbietern zur Verfügung.
Die rechtliche und steuerliche Richtigkeit der Geschäftsdaten, Speisekarte, Preise, Kassenführung, TSE-Registrierung und gesetzlichen Kundeninformationen verbleibt beim Kunden. Der Anbieter unterstützt technisch, erbringt aber ohne gesonderte Vereinbarung keine Rechts- oder Steuerberatung.
§ 5 Abnahme
Nach Einrichtung erhält der Kunde Gelegenheit zur Funktionsprüfung. Wesentliche Mängel werden dokumentiert und behoben. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme bestätigt, das System produktiv nutzt oder innerhalb von sieben Werktagen nach Bereitstellungsanzeige keinen wesentlichen, nachvollziehbar beschriebenen Mangel mitteilt. Unwesentliche Mängel verhindern die Abnahme nicht.
§ 6 Zahlung
Sofern das Angebot nichts anderes regelt, werden einmalige Leistungen zu 50 % bei Auftrag und zu 50 % vor Go-Live fällig. Laufende Entgelte werden monatlich im Voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte; eine Sperrung laufender Online-Leistungen erfolgt erst nach angemessener Ankündigung, soweit kein wichtiger Grund entgegensteht.
§ 7 Softwarelizenz, Kauf und Leasing
(1) Beim POS-Kauf erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein zeitlich unbeschränktes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im Angebot bezeichnete Betriebsstätte und Anzahl Kassen. Quellcode und Bearbeitungsrechte werden nicht übertragen.
(2) Beim Leasing besteht das Nutzungsrecht nur während der Vertragslaufzeit. Eigentum an überlassener Hardware verbleibt bis zu einer ausdrücklich vereinbarten Übernahme beim Anbieter oder Finanzierungspartner. Rückgabezustand, Versicherung, Beschädigung und Kaufoption werden im individuellen Leasingangebot geregelt.
(3) Schutzmechanismen dürfen nicht umgangen und Zugangsdaten nicht unbefugt weitergegeben werden.
§ 8 Online-Betrieb, Wartung und Verfügbarkeit
Online- und Cloud-Leistungen werden mit branchenüblicher Sorgfalt betrieben. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von 100 % wird nicht geschuldet. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt sowie Störungen von Hosting-, Internet-, TSE-, Karten- oder sonstigen Drittanbietern können zu Ausfällen führen. Planbare Wartungen werden, soweit möglich, angekündigt.
§ 9 Support und Änderungen
Support umfasst die im Angebot genannten Kanäle und Zeiten. Fehlerkorrekturen und Updates sind nur während eines eingeschlossenen oder gebuchten Update-/Supportzeitraums geschuldet. Neue Funktionen, Vor-Ort-Einsätze, Datenbereinigung, Bedienfehler, Fremdsoftwareprobleme und Änderungswünsche sind Zusatzleistungen. Zusatzarbeit wird nur nach nachvollziehbarer Information und Freigabe des Kunden berechnet.
§ 10 Drittanbieter und technische Voraussetzungen
TSE, Kartenzahlung, SMS, Domain, Hosting, externe Shops und APIs können eigenständige Verträge zwischen Kunde und Drittanbieter erfordern. Deren Preise, Annahmeentscheidungen, Verfügbarkeit und Änderungen liegen außerhalb des Einflusses des Anbieters. Eine Fremdsystem-Anbindung wird erst nach technischer Prüfung verbindlich zugesagt. Ändert ein Drittanbieter seine Schnittstelle, wird notwendige Anpassung gesondert angeboten, sofern sie nicht ausdrücklich vom laufenden Paket umfasst ist.
§ 11 Datenschutz und Daten
Jede Partei erfüllt ihre datenschutzrechtlichen Pflichten. Soweit der Anbieter personenbezogene Bestell- oder Kundendaten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Produktivbetrieb eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher für Rechtmäßigkeit, Informationspflichten und Löschvorgaben seiner Endkundendaten.
Bei Vertragsende ermöglicht der Anbieter, soweit technisch vorgesehen und vereinbart, einen Export der Kundendaten in einem gängigen Format. Danach werden Daten gemäß Vereinbarung und gesetzlichen Pflichten gelöscht oder gesperrt. Sicherung und Aufbewahrung steuerlich relevanter Exporte obliegen dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 12 Mängel und Haftung
(1) Der Anbieter behebt reproduzierbare Mängel innerhalb angemessener Frist. Der Kunde meldet sie mit aussagekräftiger Beschreibung und unterstützt die Diagnose.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen, übernommenen Garantien und zwingender gesetzlicher Haftung.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.
(4) Für Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Regeln nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Kunden, soweit die Sicherung nicht ausdrücklich dem Anbieter übertragen wurde.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Die POS-Dauerlizenz ist nach vollständiger Zahlung unbefristet. Support- und Updateverträge laufen, sofern nicht anders angeboten, zwölf Monate und verlängern sich um jeweils zwölf Monate, wenn sie nicht mit drei Monaten Frist zum Laufzeitende gekündigt werden.
(2) Online-Betrieb nach dem enthaltenen ersten Jahr läuft jeweils zwölf Monate und kann mit drei Monaten Frist zum Laufzeitende gekündigt werden. Leasing läuft grundsätzlich 36 Monate; Einzelheiten regelt das Leasingangebot.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
§ 14 Vertraulichkeit und Referenznennung
Die Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts-, Zugangs- und Betriebsinformationen vertraulich. Eine Nennung des Kunden als Referenz oder Veröffentlichung von Logo/Bildern erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Anbieters Gerichtsstand. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform dokumentiert werden. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.